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   BAG, 21.09.1962 - 1 AZR 388/61   

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https://dejure.org/1962,443
BAG, 21.09.1962 - 1 AZR 388/61 (https://dejure.org/1962,443)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1962 - 1 AZR 388/61 (https://dejure.org/1962,443)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 (https://dejure.org/1962,443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einrede der Verjährung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 74
  • BB 1963, 38
  • DB 1962, 1612
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 25/61

    Feststellungsantrag - Eingruppierungsstreit - Feststellungsinteresse - Verjährung

    Auszug aus BAG, 21.09.1962 - 1 AZR 388/61
    Daran ist aus den oben erörterten Gründen festzuhalten" Kann deshalb der Beklagte mit der Einrede der Verjährung nicht durchdringen, so bedarf die Präge keiner Entscheidung, ob über diese Einrede schon im Feststellungs- oder erst im leistungsprozeß entschieden werden kann (vgl. dazu 1 AZR 25/61 vom 23= Februar 1962, insoweit zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Bundesarbeitsgerichts vorgesehen).
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Das von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigende Feststellungsinteresse (BAG Urteil vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO; BAGE 74, 201, 203 = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977, zu I 2 der Gründe) ist gegeben.
  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87

    Feststellungsurteil - Leistungsklage

    Das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO ist in diesem Fall trotz Bezifferbarkeit des Anspruches zu bejahen, weil anzunehmen ist, daß juristische Personen des öffentlichen Rechts kraft Amtspflicht zur Erfüllung der sich aus dem Feststellungsausspruch indirekt ergebenden Leistungsansprüche verpflichtet sind und durch Staatsaufsicht gewährleistet ist, daß sie Urteile staatlicher Gerichte vollziehen, auch wenn kein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt (BAGE 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAGE 6, 140 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAGE 11, 312 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Urteil vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO; Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 734/79
    Zu jener Zeit hat auch das Reichsarbeitsgericht angenommen, daß sich ein Angestellter um eine Versicherung selbst kümmern müsse (vgl. u. a. ARS 15, 560, 561; 29, 365 und BAG Urteil vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO, zu II 4 der Gründe).

    Dies ist für die damalige Zeit nach der Entscheidung AP Nr. 41 zu § 256 ZPO zutreffend gewesen, da damals die Verhältnisse auf dem Gebiet des Sozialversicherungswesens noch einfach gelegen haben.

  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Tariflich zulässige Dauer einer Probe

    Diese Voraussetzungen sind vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BAG Urteil vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO).
  • LAG Hamm, 04.12.2000 - 17 Sa 871/00

    Rechtliches Interesse an einer alsbaldigen arbeitsgerichtlichen Feststellung ;

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  • BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87

    Zulässigkeit von Klageänderungen in der Revisionsinstanz - " Interesse an einer

    Diese Voraussetzungen sind stets, und zwar auch noch in dritter Instanz, von Amts wegen, also ohne besonderen Hinweis der Prozeßparteien, zu prüfen (BAG Urteil vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 116/85

    Verrechnung von freiwilliger Zulage mit erhöhtem Tariflohn - Zuschnitt einer

    Insoweit kann er aber nicht auf den Weg der Leistungsklage verwiesen werden, weil die Parteien nur über die Grundfrage streiten, ob die übertarifliche Zulage auf die Höhergruppierungsdifferenz angerechnet werden darf und von der Beklagten als Behörde erwartet werden kann, daß sie auf ein Feststellungsurteil ebenso wie im Fall einer Zahlungsklage leisten wird (vgl. BAG Urteil vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO; ferner Zöller/Stephan, ZPO, 14. Aufl., § 256 Anm. A III).
  • LAG Hamm, 13.11.1997 - 17 Sa 1157/97

    Schadenersatzanspruch wegen entgangener Arbeitslosengeldzahlung; Schuldhafte

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  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 124/80
    Der Beklagte ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft; er wird sich auch einem Feststellungsurteil beugen (BAG vom 22. Juli 1959 - 1 AZR 522/56 - AP Nr. 6 zu § 198 BGB, Bl. 1 R; vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO, Bl. 2; seither ständig).
  • BAG, 09.09.1966 - 1 AZR 259/65

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht - Möglichkeit der

    Ein Mitverschulden dos Arbeit nehmers verlangt das Vorliegen besonderer Um- ' stände (vgl, BAG AP Nr. 41 zu § 256 ZPO).
  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 92/65

    Abschluss eines Handelsvertretervertrages - Sittenwidrige Abwerbung eines

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